Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Vertragsabschluß
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Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis 4 Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abge–schlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt hat oder die Lieferung ausgeführt ist. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, eine etwaige Ablehnung der Bestellung unverzüglich nach Klärung der Lieferbarkeit schriftlich mitzuteilen.
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Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen sowie für nachträgliche Vertragsabänderungen.
II. Preise
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Der Preis des Kaufgegenstandes versteht sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe (Kaufpreis). Verein–barte Nebenleistungen werden zusätzlich berechnet.
III. Zahlung/Zahlungsverzug
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Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes - spätestens jedoch 8 Tage nach Zugang der Bereitstellungsanzeige - und Aushändigung der Rechnung zur Zahlung fällig.
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Kommt der Käufer mit seinen Zahlungen in Verzug, kann der Verkäufer nach Setzung einer ange–messenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
- Verzugszinsen werden mit 5% über dem „Basiszinssatz“ berechnet zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
IV. Lieferung/Lieferungsverzug
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Die Liefertermine können verbindlich oder unver–bindlich vereinbart werden, sie sind schriftlich anzugeben. Werden nachträgliche Vertragsän–derungen vereinbart, ist erforderlichenfalls ein neuer Liefertermin zu vereinbaren.
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Der Käufer kann 4 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommt der Verkäufer in Verzug.
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Bei höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren Hindernissen, wie z. B. Aufruhr, erhebliche Betriebs–störungen, die auf die Fertigstellung von erheblichem Einfluss sind, Streik, Aussperrung, etc., tritt Lieferverzug nicht ein.
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Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers/Importeurs bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Kaufgegen-stand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Käufer zumutbar sind.
V. Abnahme
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Der Käufer hat das Recht, innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige den Kauf–gegenstand am vereinbarten Abnahmeort zu prüfen und die Pflicht, innerhalb dieser Frist den Kaufgegen–stand abzunehmen.
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Bleibt der Käufer mit der Abnahme des Kaufgegenstandes länger als 14 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige im Rückstand, so ist der Verkäufer nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schaden–ersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
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Wird der Kaufgegenstand bei einer Probefahrt vor seiner Abnahme vom Käufer oder seinem Beauf–tragten gelenkt, so haftet der Käufer für dabei am Kaufgegenstand entstandene Schäden, dieses gilt nicht, soweit den Käufer kein Verschulden trifft.
VI. Eigentumsvorbehalt
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Der Verkäufer behält sich das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufgegenstandes gemäß den gesetzlichen Regeln vor.
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Aufgrund des Eigentumsvorbehalts kann der Ver–käufer die Sache herausverlangen, sofern er vom Vertrag zurückgetreten ist.
VII. Gewährleistung
- Der Verkäufer leistet Gewähr für eine dem jeweiligen Stand der Technik des Typs des Kaufgegenstandes entsprechende Fehlerfreiheit für eine Zeit von zwei Jahren ab Auslieferung. Bei gebrauchten Kaufgegenständen wird die Gewährleistung des Verkäufers auf ein Jahr begrenzt.
- Die dem Käufer bei Übergabe des Kaufgegenstandes bekannten Mängel und Abnutzungen sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
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Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der aufgetretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht (z. B. bei Wettbewerben und nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch) oder auf Veranlassung des Käufers in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, die zu dem gerügten Mangel geführt haben oder der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes nicht befolgt hat.
VIII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
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Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen sowie für sämtliche zwischen den Parteien ergebenden Streitigkeiten ist der Wohnsitz des Käufers.
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Ist der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sonder–vermögens, so ist der Hauptsitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand.
IX. Externe Links
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X. CORONA (zeitlich begrenzt)
- Wegweisend sind die vorhandenen Hinweise und gesetzten Markierungen, im Außen wie im Innenbereich.
- Das betreten der Ladenfläche ist ausdrücklich nur mit Mundschutz gestattet.
- Der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5m zu anderen Kunden und/oder Mitarbeitern ist möglichst einzuhalten.
- Momentan ist der Zutritt von maximal 3 Kunden auf unserer Ladenfläche gestattet.
- Vermessungen sind nur nach vorheriger Absprache bzw. nach Terminvergabe möglich.
- Keine Bargeldzahlung. (Nur EC, keine Kreditkarten)